Arbeiten ohne Chef

Lesedauer 5 Minuten

Von Kenntnissen und Fähigkeiten.

Du hast eine Geschäftsidee, entwickelst ein innovatives Produkt oder verfügst über Fähigkeiten, die sich gewinnbringend vermarkten lassen? Vermutlich hast du schon mit dem Gedanken gespielt, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. In den meisten Fällen würdest du wohl ein EPU (Ein-Personen-Unternehmen) gründen.

Dieser Beitrag soll dir dafür ein paar Tipps mit auf den Weg geben. Allerdings solltest du zuvor in dich gehen und dir gut überlegen, ob du es wirklich tun willst.

Warum du es lieber lassen solltest

  • Als dein eigener Chef kannst du über deine Zeit frei verfügen. Kein 9 to 5, keine Kernzeit, keiner zwingt dich dazu, etwas zu tun, wenn du nicht willst. 
    Aber selbständig bedeutet auch: selbst und ständig. Du musst selbst Hand anlegen. Ständig. Und für Dinge, die du selbst nicht machen willst oder kannst, wirst du bezahlen müssen.
  • Der Urlaubsanspruch von Vollzeit-Angestellten beträgt mindestens fünf Wochen pro Jahr. In dieser Zeit bekommen sie weiterhin ihr Gehalt überwiesen. In der Selbständigkeit darfst du dir natürlich freinehmen, wann immer du willst. Allerdings generierst du dann keine Einnahmen. Und verabschiede dich vom 13. und 14. Monatsgehalt.
  • Geld liegt nicht auf der Straße. Geld gibt es nur, wenn du Kunden und Aufträge hast. Und die sind nicht so leicht zu bekommen oder zu halten.
  • Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Abgesehen von laufenden Kosten musst du dich bei jedem Euro, der auf deinem Konto landet, selbst darum kümmern, dass das Finanzamt seinen Teil davon bekommt. Und vergiss auch nicht die Sozialversicherung. Selbst bei niedrigsten Umsätzen ist jedes Quartal ein Betrag von mindestens rund EUR 500 fällig. Nimmst du mehr ein, erhöht sich dieser Beitrag entsprechend.
  • Du bist verantwortlich. Für alles. Natürlich trägst du auch in einem Angestelltenverhältnis Verantwortung, aber dort ist es anders. Sofern du keinen allzu großen Bock schießt (dich z. B. mutwillig geschäftsschädigend verhältst), wirst dich ein Unternehmen nicht gleich rauswerfen, wenn du mal Mist baust. Vielleicht gibt es eine Standpauke vom Chef, und die nächste Gehaltserhöhung verzögert sich um ein paar Monate, aber das war’s. Anders in der Selbständigkeit. Hier stehst du selbst für alles gerade, was du tust oder lässt. Und für dein EPU ist deine Reputation so wertvoll wie Gold.

Was bin ich?

Selbständig ist nicht gleich selbständig. Je nachdem, in welche Kategorie du fällst, wird dich das Finanzamt anders behandeln, bzw. musst du bestimmte Voraussetzungen mitbringen.

  • Gewerbe: Was ein Gewerbe ist, legt in Österreich die Gewerbeordnung fest, wobei zusätzlich zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden wird. Eine Gewerbeberechtigung, die du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde erhältst, ist auf jeden Fall nötig. Bei den reglementierten Gewerben brauchst du auch noch einen Befähigungsnachweis.
  • Freiberufliche Tätigkeit: Darunter fallen alle eigenverantwortlichen Tätigkeiten, die keinem Gewerbe, sondern einem freien Beruf zuzuordnen sind. Freie Berufe finden sich im wirtschaftlichen, technischen oder kreativen Bereich, aber auch im Gesundheitswesen. Abhängig von der Tätigkeit kann auch hier ein Befähigungsnachweis erforderlich sein.
  • Darüber hinaus gibt es noch die Urproduktion (Vermarktung von selbst produzierten land- und forstwirtschaftlichen Produkten) und die sogenannten »Neuen Selbständigen« (betriebliche Tätigkeiten im Rahmen von Werkverträgen).

Erste Schritte

Am Anfang sollte auf jeden Fall eine Beratung stehen. Falls du arbeitslos bist oder dein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis zugunsten einer selbständigen Tätigkeit kündigen willst, ist das AMS deine erste Anlaufstelle. Mit einer guten und vielversprechenden Geschäftsidee wirst du ins Unternehmensgründungsprogramm vermittelt werden.

Die Vorteile:

  • Kostenlose Beratungen
  • Kurse und Workshops, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Selbständigkeit befassen (Marketing, Akquise, Networking, …)
  • Kontakt zu Gleichgesinnten und ein Erfahrungsaustausch mit Menschen, die in der gleichen Situation sind wie du. Daraus kann sich auch eine Basis für spätere Kooperationen ergeben.

Das Programm läuft insgesamt sechs Monate. Davon dient die erste Hälfte normalerweise der Vorbereitung, ehe zur »Halbzeit« die eigentliche Gründung erfolgt. Auch in der zweiten Hälfte – den ersten Monaten deiner Selbständigkeit – kannst du die Angebote des Programms in Anspruch nehmen. Wichtig: Die Arbeitslosenunterstützung bekommst du während der ganzen sechs Monate weiterhin ausbezahlt.

Du solltest auch klären, ob deine Unternehmensgründung im Rahmen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) erfolgt. In diesem Fall werden dir die Gebühren für diverse Eintragungen erlassen. Die WKO berät dich, ob das auf dich zutrifft.

Die Gründung selbst läuft unspektakulär ab:

  • Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat (sofern nötig)
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung (SVS)
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Eine Eintragung ins Firmenbuch ist für die meisten EPUs freiwillig. Erst bei höheren Umsätzen (EUR 700.000 in zwei aufeinander folgenden Jahren bzw. einmalig EUR 1.000.000) wird sie verpflichtend .

Normalerweise ist dein bürgerlicher Name auch der Name deines Unternehmens (z. B. »Webdesignerin Erika Mustermann«). Soll deine Firma jedoch unter einem anderen Namen auftreten, braucht es ebenfalls eine Eintragung ins Firmenbuch.

Der Businessplan

Ein Businessplan wird bereits früh von dir verlangt werden. Keine Angst, das ist es nur ein Text, in dem du deine Geschäftsidee beschreibst und dabei folgende Punkte behandelst:

  • Was ist deine Geschäftsidee?
  • Wie willst du das realisieren? Musst du erst bestimmte Voraussetzungen schaffen?
  • Welche Ausgaben sind nötig (einmalig / laufend)?
  • Wer ist deine Zielgruppe, wer sind deine Kunden?
  • Wie willst du sie erreichen?
  • Welchen Nutzen haben sie? Warum sollten sie dein Produkt kaufen oder deine Dienstleistung in Anspruch nehmen?
  • Welchen Umsatz und welchen Gewinn kannst du damit erzielen? Ab wann decken die Einnahmen die Ausgaben?
  • Was tust du, wenn du scheiterst? Hast du einen Plan B?

Für dich selbst soll der Businessplan als Wegweiser dienen. Sei ehrlich zu dir selbst und versuche realistisch zu sein. 

Aber auch mögliche Geldgeber, z. B. eine Bank, von der du einen Kredit brauchst, werden ziemlich sicher einen Businessplan verlangen und ihre Entscheidung davon abhängig machen.

Verantwortung

Als dein eigener Chef trägst du auch selbst die gesamte Verantwortung. Daher solltest du auf jeden Fall eine Haftpflicht- und eine Rechtschutzversicherung abschließen.

Wichtig: Auch wenn du bereits privat über solche Versicherungen verfügst, bedeutet das nicht automatisch, dass diese auch deine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit abdecken. Lass dich auf jeden Fall beraten!

Auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Überlegung wert, denn für ein EPU gilt: Fällt der Chef aus, werden keine Umsätze generiert. Abhängig von den bisherigen Umsätzen würde diese Versicherung den Ausfall zumindest zum Teil decken, wenn du z. B. wegen eines Unfalls ans Bett gefesselt bist.

Was deine Finanzen angeht, musst du zumindest eine Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung erstellen. Eine Verpflichtung zur Buchhaltung besteht erst bei höheren Umsätzen. Einen Beratungstermin bei einem Steuerberater deines Vertrauens solltest du auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Sichtbarkeit

Kunden kommen (meistens) nicht von selbst. Kaum ein Unternehmen im 21. Jahrhundert kann es sich leisten, auf einen Internet-Auftritt zu verzichten. Glücklicherweise sind die Zeiten, in denen du dich selbst um eine griffige Web-Adresse oder um den Betrieb eines Servers kümmern musstest, längst vorbei.

Dienstleister wie easyname nehmen dir hier einiges ab:

  • Registrierung einer passenden Domain für dein Unternehmen
  • Hosting deiner Website
  • E-Mail-Adressen und ausreichend Speicherplatz
  • Datenbank-Hosting
  • … und vieles mehr

Darüber hinaus werden dir Website-Baukästen zur Verfügung gestellt, mit denen du deinen Internet-Auftritt selbst zusammenstellen kannst, auch wenn du keine Erfahrungen als Webdesigner hast.

Beim Betrieb deiner Website solltest du jedoch auf jeden Fall die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten, etwa die Impressumspflicht oder die Veröffentlichung deiner AGB. Auch die DSGVO ist auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Alles Gute

Deine Firma ist auf dem Weg, dein Produkt ist erhältlich, deine Dienstleistung steht zur Verfügung? Gratuliere. Du hast den ersten Schritt in ein neues Leben getan. Mach was draus, ich glaube an dich.

Günter Gerstbrein

Günter Gerstbrein, Jahrgang 1977, studierte technische Mathematik an der TU Wien und war etwa 13 Jahre in der Software-Entwicklung tätig. Als „Texter, der aus der Technik kam“ ist es sein Ziel, komplizierte Sachverhalte leicht verständlich und ohne viel Techno-Babble zu vermitteln.

Gerstbrein textet